Spezial zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 aus QIM-Ausgabe #002 vom 28.04.2012
Am 13. Mai hast Du wieder die Qual der Wahl: Dann sind nämlich vorgezogene Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen. Nachdem sich der Landtag nicht auf einen Haushalt einigen konnte und die rot-grüne Minderheitenregierung keine Mehrheit gefunden hat, hat sich das Parlament aufgelöst. Und jetzt sind wieder an der Reihe, zu entscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren im Land das Sagen hat. Das nehmen wir zum Anlass, uns die queere Politik der einzelnen anzusehen. Hierzu haben wir alle im Landtag vertretenen Parteien und die Piratenpartei angeschrieben und einen Fragenkatalog zugesandt, mit der Bitte, diesen zu beantworten. Dem sind auch fast alle Parteien nachgekommen. Kurios: SPD, Grüne und FDP haben es nicht für nötig befunden, um Münsters Stimmen der schwul-lesbischen Wähler zu werben. Daher haben wir uns bei diesen Parteien lediglich im Wahlprogramm umschauen können.
aus http://queerinmuenster.podcaster.de/spezial/
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DIE LINKE.NRW
1. Werden Sie Bundesratsinitiativen unterstützen, die eine vollständige Gleichstellung Schwuler und Lesben im Einkommensteuerrecht vorsieht?
DIE LINKE wird Bundesratsinitiativen zur Gleichstellung eingetragener Partnerschaften auch im Steuerrecht unterstützen, weil hier derzeit eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung stattfindet. Im Bundestag hat DIE LINKE bereits Anfrage und Anträge zu diesem Thema eingebracht und zudem als erste Fraktion einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare eingebracht. DIE LINKE tritt zudem für grundlegende Veränderungen im Einkommensteuerrecht ein und fordert die Abschaffung des so genannten „Ehegattensplittings“. Es gibt letztlich keinen Grund, warum verheiratete Paare steuerlich besser gestellt werden sollen als unverheiratete, Menschen in Wohngemeinschaften oder Singles, vielmehr muss es eine steuerliche Gleichstellung aller Lebensweisen geben.
2. Sollten Ihrer Auffassung nach Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Eltern, bei denen Kinder aufwachsen, im Einkommensteuerrecht gleichgestellt werden? Stellt diese Form des Zusammenlebens für Sie eine Familie dar?
Hier trifft das gleiche zu: Gleichstellung jetzt, um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu beenden. Grundsätzlich taugt das Steuerrecht aber nicht, um eine ausreichende und sozial gerechte finanzielle Förderung für das Aufwachsen von Kindern abzusichern. Von steuerlichen Entlastungen profitieren Gutverdienende immer stärker als Schlechtverdienende. Von daher fordert DIE LINKE eine Erhöhung des Kindergeldes und einen Ausbau des Kindergeldzuschlags für Geringverdiener und Bedürftige. Außerdem tritt sie ein für die Ermittlung eines Warenkorbs für die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern zwecks Anpassung von Kindergeld und -zuschlag und sie ist für die Verankerung einer bedarfsabhängigen, den Kinderzuschlag ersetzenden Kindergrundsicherung als Individualanspruch.
3. Welche Pläne haben Sie, um die zunehmende Homophobie unter Jugendlichen zu bekämpfen? Gehört dieses Thema in die Lehrpläne und wie könnte es im Schulunterricht gestaltet werden?
DIE LINKE setzt sich für eine stärkere Förderung des Projekts SchLAu NRW ein. Durch die von der LINKE mit ermöglichte Einrichtung einer hauptamtlichen Landeskoordinierungsstelle und durch die zusätzliche Landesförderung für das Projekt SchLAu wird der Ausbau bedarfsgerechter Landesstrukturen bereits gestützt. Allerdings muss es neben der finanziellen Absicherung der bereits initiierten Projekte auch die Planung und Finanzierung neuer Projekte geben. Die Fraktion DIE LINKE im NRW-Landtag hat deshalb in der 15. Legislaturperiode dem Ausschuss vorgeschlagen, eine Informationsfahrt in die Niederlande zu unternehmen, um sich unter anderem auch über die Umsetzung von unseres Erachtens guten Projekten und Initiativen im Nachbarland zu informieren. Unterschiedliche Lebensweisen müssen zudem in den Lehrplänen natürlich eine Rolle spielen. DIE LINKE hat in ihrer Zeit in der Berliner Landesregierung maßgeblich dafür gesorgt, das es dort eine „Handreichung für den fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterricht in der Sekundarstufe I und II der Berliner Schule zum Thema lesbische und schwule Lebensweisen“ gibt. Eine entsprechende Handreichung fehlt bislang für NRW und wird von der LINKEN angestrebt.
4. Befürworten Sie einen landesweiten Aktionsplan gegen Homophobie? Wie könnte so ein Plan inhaltlich gestaltet werden?
Die Fraktion DIE LINKE hat an den Planungsgruppentreffen zum Aktionsplan, der ja seit Januar 2012 als Entwurf vorliegt, teilgenommen und diesen mit erarbeitet, wobei die Erarbeitung des Entwurfs nur durch die andauernde Mitwirkung der Vereine und Verbände möglich war. Es handelt sich also vor allem um einen Aktionsplan aus der Bewegung selbst, was wir begrüßen und was die Landesregierung sich nicht als eigenen „Verdienst“ anhängen sollte. Die Umsetzung des Aktionsplans ist nur möglich, wenn nun auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Über die Maßnahmen im Aktionsplan hinaus hält es DIE LINKE für dringend erforderlich, die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts für aus dem Landeshaushalt geförderte Stellen zum Beispiel in Kindertagesstätten, an Schulen, in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu beenden. Zuletzt machte die katholische Kirche in NRW durch die Kündigung einer lesbischen KiTa-Reinigungskraft, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen ist, von sich reden. Es kann nicht angehen, dass es einerseits für einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Homo- und Transphobie mehrere hunderttausend Euro gibt und andererseits der katholischen Kirche aus dem Landeshaushalt mehrere Millionen Euro für Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf denen dann keine offen lebende Schwule und Lesben eingestellt werden oder diese sofort gekündigt werden können. Mit Zusatzvereinbarungen in Leistungsverträgen und Antidiskriminierungsklauseln bei der Vergabe von Landesgeldern muss die Kirche gezwungen werden, homophobe Diskriminierung zu beenden – oder eben auf Geld verzichten.
5. Welche Anstrengungen wollen Sie unternehmen, um den Schutz vor Diskriminierung in die Landesverfassung zu bringen?
Die Festschreibung eines Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität gehört in erster Linie ins Grundgesetz, auf das die Landesverfassung NRW sich auch ausdrücklich bezieht. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sollte in Zukunft aufgenommen werden: “Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.” Eine entsprechende Bundesratsinitiative wurde 2009 von der damaligen NRW-Landesregierung leider nicht unterstützt. In den Landesverfassungen der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Thüringen wurden entsprechende Diskriminierungsverbote bereits aufgenommen, die NRW-Verfassung zeichnet sich allerdings durch eine andere Systematik aus. In ihr wird in Artikel 4 auf die Grundrechte des Grundgesetzes verwiesen und diese werden ganz allgemein als Bestandteil der Verfassung verankert. Von daher ist im Hinblick auf die Landesverfassung mehr notwendig als eine Ergänzung um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Alle Grundrechte müssten explizit erwähnt und aufgelistet werden, dafür wird DIE LINKE sich einsetzen.
6. Wie sieht für Sie eine aktive Landespolitik für Schwule und Lesben aus? Wo setzen Sie Schwerpunkte? Welche Projekte wollen Sie gezielt (auch finanziell) unterstützen?
DIE LINKE hat bereits zu den Haushaltsberatungen 2012 zusätzliche Mittel im Bereich „Förderung der Selbsthilfe und psychosozialen Beratungsarbeit“ für Lesben, Schwule und Transgender gestellt. Die Linke zählt dann in ihrer Antwort jede Menge Anträge und Projekte auf. SPD und Grüne waren noch nicht einmal bereit, über diese sehr moderaten Forderungen zu verhandeln. Auch im neuen Landtag wird DIE LINKE sich nicht nur für die Beibehaltung bisheriger Förderungen sondern für entsprechende Erhöhungen einsetzen. Die Schwerpunkte der Landespolitik für Schwule und Lesben sollten regelmäßig im Rahmen eines „Runden Tisches“ des Landtags NRW, der Landesregierung und der Verbände von Lesben und Schwulen erarbeitet und aktualisiert werden.
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